Informationen rund um die Autoversicherung

Bei der Autoversicherung handelt es sich, zumindest was die Kfz.Haftpflichtversicherung betrifft, um eine Pflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges haben muss. Aber auch Teil- und Vollkaskoversicherung werden als freiwillige Versicherung von vielen Millionen Fahrzeughaltern genutzt. Es gib zahlreiche Informationen zur Autoversicherung, die man als Versicherter kennen sollte, um eine optimale Absicherung nutzen zu können. So sollte man sich zum Beispiel darüber informieren, welche möglichen Schäden durch die jeweilige Autoversicherung überhaupt abgedeckt werden. Auch die Frage, in welchem Fall man eine Autoversicherung kündigen darf, gehört sicherlich zu den nützlichen Informationen zur Autoversicherung. Ebenfalls dazu zählt, auf welcher Basis die Beiträge zur Versicherung berechnet werden, denn nur wenn dieses bekannt ist, kann man den Beitrag mitunter aktiv zu seinen Gunsten beeinflussen. 

Welche Schäden Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung absichern

 Bei der Autoversicherung muss zwischen der Kfz-Haftpflicht und der Voll- bzw. der Teilkaskoversicherung schon alleine aus dem Grunde unterschieden werden, weil die Versicherungsarten unterschiedliche Schäden bzw. Schadensursachen absichern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zum Beispiel Schäden, welche vom Versicherten verursacht worden sind und für die der Versicherte haftbar gemacht werden kann. Die Schadensregulierung setzt voraus, dass zum einen tatsächlich an einer Sache einer anderen Person, an deren Vermögen oder an der Person selbst ein Schaden entstanden ist, und zum anderen der Versicherte auch nachweislich schuldhaft gehandelt hat. Die Haftpflichtversicherung reguliert gegenüber dem Geschädigten alle nachgewiesenen Schäden, im Innenverhältnis kann die Versicherung den Versicherten jedoch mitunter in Regress nehmen, falls der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder gar durch Vorsatz verursacht wurde. Die Kaskoversicherung hingegen sichert nur Schäden ab, die das eigene Fahrzeug des Versicherten betreffen und beispielsweise durch Sturm, Hagel, Diebstahl oder Feuer verursacht worden sind. Dabei sichert die Vollkasko gegenüber der Teilkasko noch etwas mehr Schadensursachen ab, wie zum Beispiel Vandalismus oder Fahrerflucht. 

Wann die Kfz-Versicherung gekündigt werden kann 

Es gibt verschiedene Gründe und Termine, zu denen man die Kfz-Versicherung kündigen kann. Eine ordentliche Kündigung ist immer innerhalb einer Frist von einem Monat zum Vertragsende hin möglich, meistens ist das der 31. Dezember des Jahres. Die Kündigung muss dann also spätestens am 30. November beim Versicherer vorliegen. Eine wichtige Informationen zur Autoversicherung ist aber natürlich auch, in welchen Fällen man als Versicherter außerordentlich kündigen kann, was man als Sonderkündigungsrecht bezeichnet. In drei Fällen ist ein solches Sonderkündigungsrecht vorhanden. Zum einen kann der Versicherte dann außerplanmäßig kündigen, wenn ein Fahrzeugwechsel vorgenommen oder das bisher versicherte Fahrzeug still gelegt wird. Zum anderen ist die Nutzung des Sonderkündigungsrechts dann möglich, wenn sich ein Schadensfall ereignet hat, sodass mit einer Eingruppierung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse gerechnet werden muss. Der dritte Grund ist, wenn der Versicherer eine Erhöhung des Beitrages ankündigt. Das ist allerdings meistens ohnehin zum zum 1. Januar hin der Fall, sodass hier das ordentliche und außerordentliche Kündigungsrecht vom Zeitraum her quasi identisch sind.

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