Rund um die Autoversicherung

Jeder Fahrzeughalter muss sich in Deutschland auch mit dem Thema Autoversicherung auseinandersetzen, da hierzulande die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Darüber hinaus gibt es noch mehrere Autoversicherungen, die als Erweiterung des Schutzes in Frage kommen können. Das sind vor allem die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung, aber auch die Insassenunfallversicherung fällt in diesen Versicherungsbereich. Die Absicherung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ohnehin Pflicht, sodass man den Abschluss dieser Versicherung auch nicht davon abhängig machen muss, welches Fahrzeug man besitzt und/oder welchen Wert das Fahrzeug noch hat. Bei der Teil- und Vollkaskoversicherung kann diese Überlegung jedoch aus Kostengründen mitunter eine Rolle spielen.  

Teil- oder Vollkaskoversicherung? 

Im Bereich der Kaskoversicherungen überlegen viele Verbraucher, ob sie sich für die preiswertere Teilkaskoversicherung oder für die teurere Vollkaskoversicherung entscheiden sollen. Oftmals ist der aktuelle Wert des Fahrzeuges ein Entscheidungskriterium, denn ereignet sich ein Schaden zum Beispiel an einem 3er BMW kann man davon ausgehen, dass der Schaden im Durchschnitt deutlich höher ist, als wenn man ein Fahrzeug aus der Kleinwagen-Klasse fährt. Und da die Vollkaskoversicherung in einigen Bereichen einen Schutz bietet und die Teilkaskoversicherung nicht, entscheiden sich gerade Personen für die Vollkaskoversicherung, die ein höherklassiges Auto fahren, wie zum Beispiel den 3er BMW. In der Vollkaskoversicherung sind nämlich zum Beispiel auch Schäden versichert, die der Versicherte selbst am eigenen Auto verursacht hat oder Schäden, die aufgrund von Vandalismus entstehen, was bei der Teilkasko nicht abgedeckt ist. 

Ist eine Insassenunfallversicherung notwendig? 

Eine sehr umstrittene Versicherung ist die Insassenunfallversicherung. Von vielen Experten wird diese Versicherung für den größten Teil der Kfz-Halter als überflüssig angesehen. Konkret ist die Insassenunfallversicherung im Grunde eine Unfallversicherung, die aber nur im Zusammenhang mit den Insassen eines Fahrzeuges gültig ist, falls diese in Folge eines Unfalls einen gesundheitlichen Schaden erleiden sollten. Diese Versicherung wird von den Experten meistens aus zwei Gründen als überflüssig angesehen. Der erste Grund ist, dass viele Verbraucher eine private Unfallversicherung besitzen. Diese würde auch bei einem Unfall einspringen, den man als Insasse in einem Fahrzeug erleidet – es würde in dem Fall also eine Doppelversicherung bestehen. Der zweite Grund ist, dass man als Mitfahrer in aller Regel nicht für den Unfall verantwortlich ist. Aus dem Grund erhält man dann von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ohnehin den entstandenen Schaden ersetzt bzw. eine Schadenersatz-Zahlung, sodass auch in diesem Fall die Insassenunfallversicherung eher überflüssig ist.

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